APA ots news: FMA widerruft Registrierung gemäß Finanzmarkt-Geldwäschegesetz der ATIRA GmbH
Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat per Bescheid mit Zustellung 10.11.2021 die Registrierung der ATIRA GmbH als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen
gemäß 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) widerrufen. Das Unternehmen hat keine hinreichenden und angemessenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention der
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung implementiert und zahlreiche, schwerwiegende Verstöße bzw. Pflichtverletzungen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) begangen. Dem Unternehmen
ist daher der Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt untersagt.
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516
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OTS0088 2021-11-11/10:16