Viele Betriebe denken um: Statt Dienstauto gibt es ein Dienstfahrrad. Aber auch hier muss man an den geldwerten Vorteil denken. Denn ganz steuerfrei ist die Überlassung nicht in jedem Fall. Egal, ob Pedelec oder normales Rad: Viele Firmen stellen ihrer Belegschaft Dienstfahrräder zur dauerhaften beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich Steuervorteile ergeben. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam. Über die steuerliche Einordnung entscheidet die Art der Überlassung: Möglich sind eine G...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 t3n