Für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten dürfen Banken keine Verwahrentgelte berechnen, wie das LG Berlin nun entschieden hat. Der vzbv möchte die Zulässigkeit solcher Entgelte grundsätzlich klären lassen und hat an unterschiedlichen Standorten Klagen erhoben. Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Das hat das Landgericht Berlin (LG) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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