Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Rechtsstreit eines Pächters gegen den Vermieter eines Sonnenstudios Recht gesprochen: Ein Zahlungspflicht für die Miete lag während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 nicht vor, da das Mietobjekt wegen eines Betretungsverbotes nicht benutzt werden konnte (Aktenzahl 3 Ob 78/21y). Darauf wies heute die Anwaltskanzlei skpr rechtsanwälte in einer Aussendung hin. ...Den vollständigen Artikel lesen ...