KARLSRUHE (dpa-AFX) - Vermieter dürfen die Kosten für einen Breitband-Kabelanschluss auf ihre Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschieden (Az.: I ZR 106/20). Die Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer: Zum 1. Dezember 2021 tritt ein Gesetz in Kraft, das diese Praxis verbietet. Bis Ende Juni 2024 gibt es zwar noch eine Übergangsfrist. Danach bekommen aber alle Mieter die Wahlfreiheit und das sogenannte Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte.
Über einen Breitband-Kabelanschluss werden Fernseh- und Hörfunkprogramme übertragen. Er kann allerdings auch für andere Dienste wie Telefonate und Internet genutzt werden./kre/sem/DP/jha
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