In einem aktuellen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) den möglichen Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung seiner bis zum 31.12.2014 gezahlten Erhöhungsbeträge in der privaten Krankenversicherung als verjährt angesehen. Ein Versicherungsnehmer wandte sich gegen mehrere Beitragserhöhungen in den Jahren 2008, 2009, 2013 und 2016, die sein privater Krankenversicherer vorgenommen hatte. Der Mann ist der Auffassung, dass die Beitragserhöhungen wegen unzureichender Begründungen im Sinne ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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