Nach einem aktuellen Urteil des OLG Celle muss ein Busunternehmen den überwiegenden Teil eines Schadens ersetzen, der bei einer Kollision eines Pkw mit einem aus einer Bushaltestelle ausfahrenden Linienbusses entstanden ist. Der Busfahrer konnte nicht nachweisen, dass er ordnungsgemäß geblinkt hatte. Laut § 10 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss ein Fahrzeug jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen, wenn es vom Fahrbahnrand auf die Fahrbahn einfährt. Fährt aber ein Linienbus ...Den vollständigen Artikel lesen ...