Versicherungsvermittler dürfen in Sachsen keine stationäre Beratungsleistung mehr erbringen. Das geht aus der Corona-Notfall-Verordnung des Freistaats hervor. Für Kreditinstitute gibt es Ausnahmen. Branchenverbände erkennen darin eine Wettbewerbsverzerrung. Die Maßnahmen, die gegen die aktuell steigenden Corona-Zahlen ergriffen werden, haben in Teilen Deutschlands bereits wieder Auswirkungen auf die Arbeit von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern. Das geht aus der Corona-Notfall-Verordnung ...Den vollständigen Artikel lesen ...