Das neue Infektionsschutzgesetz mit Regeln für 3G am Arbeitsplatz tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Zugang zu Betrieben bekommst du nur noch, wenn du geimpft, genesen oder getestet bist. In Deutschland müssen Geimpfte und Genesene ihren aktuellen Status belegen - zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, Impfzertifikat über eine App oder Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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