Firmen und deren Steuerberater bekommen mehr Zeit, um die Anträge für Wirtschaftshilfen abzuarbeiten. Das Finanzministerium hat die Antragsfristen für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz I von Jahresende auf Ende März 2022 um drei Monate verlängert. Die Hilfsinstrumente decken Fixkosten und Verluste im Zeitraum vom 16. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 ab. Dieser Beantragungszeitraum ...Den vollständigen Artikel lesen ...