Die obersten Zivilrichterinnen und -richter des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigten am Donnerstag mehrere Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München, das vier Audi-Käufern das geforderte Geld weitgehend zugesprochen hatte. Damit ist der Ingolstädter Autobauer rechtskräftig zur Zahlung verurteilt. (Az. VII ZR 238/20 u.a.)Es ...Den vollständigen Artikel lesen ...