DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CANCOM SE
/ Aktienrückkauf / 7. Zwischenmeldung
Aktienrückkauf / 7. Zwischenmeldung - Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Die CANCOM SE hat im Zeitraum vom 29. November 2021 bis einschließlich 3. Dezember 2021 insgesamt 75.000 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Ad-hoc-Mitteilung vom 11. Oktober 2021 und Bekanntmachung vom 18. Oktober 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 20. Oktober 2021 mitgeteilt wurde. Die Aktien wurden wie folgt erworben:
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 20. Oktober 2021 durch die CANCOM SE zurückgekauften eigenen Aktien auf 519.217 Stück. Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.cancom.de/investoren/aktienrueckkauf/ veröffentlicht. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch eine von der CANCOM SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA). München, 6. Dezember 2021 CANCOM SE Der Vorstand 06.12.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | CANCOM SE |
Erika-Mann-Straße 69 | |
80636 München | |
Deutschland | |
Internet: | http://www.cancom.de |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1254444 06.12.2021