Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der vor einem Jahr nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, urgiert einmal mehr die schriftliche Ausfertigung seines Urteils. Er brachte ein zweites Mal einen Fristsetzungsantrag ein, berichten "Standard" und "Kurier" (Freitagsausgaben). Der erste Antrag vom September des heurigen Jahres wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien abgelehnt.Grasser-Anwalt ...Den vollständigen Artikel lesen ...