Die Geschworenen in dem in San Bernardino (Kalifornien) verhandelten Fall wiesen die Behauptung der Klägerin zurück, die Verwendung des Herbizids Roundup habe ihre Erkrankung Non-Hodgkin-Lymphom ausgelöst. Die Aktien des Pharma- und Agrarchemiekonzerns legten am Freitagvormittag um eineinhalb Prozent auf 46,47 Euro ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 finanzen.ch