WIEN (dpa-AFX) - Die Schadenersatzklagen gegen den Staat Österreich wegen des Corona-Ausbruchs im Skiort Ischgl werden aus Sicht des Verbraucherschützers Peter Kolba wohl zunächst erfolglos bleiben. Am Montag verhandelte das Wiener Landesgericht für Zivilrecht die Fälle von weiteren drei deutschen Klägern. Auch diesmal wurden keine Zeugen gehört, sagte Kolba, dessen Verbraucherschutzverein (VSV) rund 50 Corona-Opfer und Hinterbliebene unterstützt.
Anfang Dezember waren bereits zwei ähnliche Klagen abgewiesen worden. "Ich gehe nicht davon aus, dass in der ersten Instanz etwas Positives herauskommt", sagte Kolba der Deutschen Presse-Agentur. Hoffnung bestehe jedoch, wenn die Fälle vor den Obersten Gerichtshof weitergezogen würden.
Zu den Klägern am Montag gehörte eine Frau aus der Nähe von Köln, deren Lebensgefährte voriges Jahr mit 52 Jahren nach einem Ischgl-Urlaub an Covid-19 starb. Sie fordert rund 43 000 Euro. Ferner wurden die Fälle von zwei Männern aus dem Rheinland und aus München verhandelt, die nach Aufenthalten in Ischgl an Langzeitfolgen der Viruserkrankung leiden. Sie fordern jeweils 95 000 und 12 000 Euro. Die Urteile werden schriftlich verkündet.
Der VSV argumentiert, dass Behörden und Politiker Anfang 2020 nicht richtig auf erste Meldungen von Infektionen im Tiroler Ski- und Partyort Ischgl reagiert hätten. Als das Wintersportgebiet schließlich doch evakuiert wurde, hätten sich weitere Urlauber während der chaotischen Massenabreise angesteckt und so zur Ausbreitung des Virus in verschiedene Länder beigetragen.
Bei der Abweisung der ersten zwei Ischgl-Klagen argumentierte die Richterin, dass das Epidemiegesetz nur die Volksgesundheit, nicht aber konkrete Personen schütze. Der Republik sei weder schuldhaftes noch rechtswidriges Verhalten anzulasten, hieß es in dem Urteil./al/DP/nas