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Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnt mit Nachdruck davor, bei Elektrohändlern Versicherungsverträge abzuschließen
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) weist darauf hin, sich im Elektromarkt nicht leichtfertig und uninformiert auf den Abschluss einer Versicherung für Elektrogeräte einzulassen. Denn die sind oftmals nicht bedarfsgerecht, sondern wahre Kostenfresser. Ein prominentes Opfer ist Schauspieler Martin Semmelrogge, der beim Kauf seines Laptops in die Falle der Versicherung für Elektrogeräte tappte. Da die Versicherung keinen Cent für das inzwischen beschädigte Gerät zahlt, macht sich der Fernseh-Star jetzt öffentlich Luft.
Diese Enttäuschung ist nachvollziehbar, findet der BdV: "Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie Martin Semmelrogge erscheint es zunächst sinnvoll, ein neues Elektrogerät zu versichern. Allerdings bieten solche Versicherungen für Elektrogeräte aus Verbraucherschutzsicht keinen wirtschaftlich vorteilhaften Versicherungsschutz. Sie sind allenfalls findige Geschäftsideen, um den Versicherern und Elektrohändlern Zusatzeinnahmen zu bescheren", mahnt man beim BdV.
Ein Ausschluss jagt den nächsten
Oftmals kommen Versicherungen für Elektrogeräte im Kostüm einer ‚Garantieverlängerung' oder als ‚Plusschutz' daher. "Dass es tatsächlich Versicherungsverträge sind, wird sprachlich geschickt verschleiert", sagt man. So war es auch im Fall Semmelrogge, der sein neues, 2000 Euro wertvolles Apple Macbook über die Elektronikversicherung "Plusschutz" für 199,90 Euro versichern ließ - in der Hoffnung, damit möglichst umfänglich gegen Schäden an seinem Notebook abgesichert zu sein. Doch die Versicherung verweigert eine Entschädigung. Warum? "Die Versicherungsverträge für Elektrogeräte sind oftmals so konzipiert, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar ist, wann sie unter welchen Voraussetzungen welche Leistung von der Versicherung bekommen. Die Gründe dafür liegen in den oftmals sehr eingeschränkten Versicherungsfalldefinitionen, hohen Selbstbeteiligungen oder der Tatsache, dass man nur ein ‚gleichwertiges', also gebrauchtes Ersatzgerät erhält", wird gewarnt.
Einfacher Diebstahl nicht versichert
Ebenfalls meist nicht versichert ist der häufig vorkommende einfache Diebstahl. So fehlt der Diebstahlschutz in den meisten Verträgen komplett. Wer ihn möchte, muss meist einen zusätzlichen Betrag in Kauf nehmen. Manche Versicherer zahlen dann aber nur, wenn beispielsweise das Smartphone ständig beaufsichtigt wird und die sogenannte Abwehrbereitschaft des Besitzers gegeben ist. Sprich: Wird das Smartphone während eines kurzen Sprungs ins Freibadbecken gestohlen, bestünde kein Versicherungsschutz.
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