Auf den Bayer-Konzern könnte nach der umstrittenen Übernahme des US-Saatgutherstellers Monsanto ein Kapitalanleger-Musterverfahren zukommen. Auf Antrag der Klägerin in diesem Verfahren gegen die Bayer AG werde ein genauer spezifizierter Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht, bestätigte ein Sprecher des Landesgerichts Köln am Mittwoch.Dies habe die 22. Zivilkammer bereits am 6. Dezember beschlossen (Aktenzeichen 22 O 251/20). Hintergrund sind Klagen von Anlegern, die von der auf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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