Auch im kommenden Jahr werden viele schon aus der Corona-Krise bekannten Wirtschaftshilfen weiterlaufen. Den Unternehmen stehen der Härtefallfonds und der Ausfallsbonus für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 wieder zur Verfügung. Der Verlustersatz wurde ebenfalls bis März 2022 verlängert. Die Absenkung des Umsatzsteuersatz auf Speisen, Getränke und Nächtigungen von 10 auf 5 Prozent läuft hingegen ...Den vollständigen Artikel lesen ...