Pressemitteilung der Green City AG:
Green City AG beruft außerordentliche Hauptversammlung ein
- Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2021 festgestellt- Wertberichtigungen sowie voraussichtlich zu erwartender Verlust für das Geschäftsjahr 2020Die Green City AG hat ihre Aktionär:innen heute gemäß § 92 Abs. 1 AktG form- und fristgerecht zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Januar 2022 eingeladen, da nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass sowohl aufgrund erforderlicher Wertberichtigungen von Forderungen, Beteiligungen an Tochtergesellschaften als auch infolge von erwarteten Umsatz- und Ertragsausfällen ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 eingetreten ist. Die Versammlung wird aufgrund der Corona-Pandemie online stattfinden.
Die Green City AG sieht sich mit operativen Schwierigkeiten konfrontiert, die sich nachteilig auf die Finanzlage der gesamten Gruppe auswirken. So kommt es derzeit bei zahlreichen wichtigen Wind- und Solarparkprojekten des Konzerns zu erheblichen Verzögerungen. Durch den daraus resultierenden Ausfall von Erträgen erwartet die Green City AG für das Gesamtjahr 2021 ein negatives Jahresergebnis.
Im Rahmen der Fertigstellung der Jahresabschlüsse 2020 wurde darüber hinaus eine Notwendigkeit von Wertberichtigungen unter anderem bei Projektrechten und Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen aus Garantieversprechen festgestellt. Diese resultieren aus Mindererträgen, Verlusten ...
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