Die Agentur, über die in Österreich Corona-Hilfen ausbezahlt werden, ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Die "COVID-19 Finanzierungsagentur" (COFAG) verstoße weder gegen das Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation, heißt es in einer Aussendung des VfGH. Der "Drittelantrag" der Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS, die Agentur als verfassungswidrig ...Den vollständigen Artikel lesen ...