Die Arbeiterkammer (AK) hat für zahlreiche Mieter der Erste Immobiliengesellschaft eine teilweise Mietrückzahlung erwirkt, außerdem werden die Neuverträge des Wohnungsanbieters adaptiert. Die AK hatte gegen sechs Vertragsklauseln geklagt und vor dem Oberlandesgericht Wien und dem Obersten Gerichtshof (OGH) Recht bekommen. Die betroffenen Mieter erhalten wegen falscher Betriebskostenabrechnungen insgesamt ...Den vollständigen Artikel lesen ...