Zwischenzeitliches Aufatmen bei den Bondholdern der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG: Sie erhalten am 30. Dezember fristgerecht die fälligen Zinszahlungen aus ihren Anleihen. Allerdings wird der Bestand der Gesellschaft weiterhin in Frage gestellt. Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG hat folgende nachrangige, festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen in mehreren ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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