Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.454 Leser
Artikel bewerten:
(2)

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ludwig Beck kippt zusammen mit Modehändler WÖHRL die 2G-Regel für den Bekleidungshandel in Bayern

DJ Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Ludwig Beck kippt zusammen mit Modehändler WÖHRL die 2G-Regel für den Bekleidungshandel in Bayern

DGAP-Media / 2021-12-29 / 20:30

PRESSEINFORMATION

Ludwig Beck kippt zusammen mit Modehändler WÖHRL die 2G-Regel für den Bekleidungshandel in Bayern

- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stellt klar: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf

- Vorstandsvorsitzender Christian Greiner: "Wegweisendes Urteil mit bundesweiter Ausstrahlung" München, 29. Dezember 2021 - Die heutige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die sogenannte 2G-Regel im Bekleidungshandel keine Anwendung findet, hat eine bundesweite Ausstrahlung. Diese Ansicht vertritt Christian Greiner, Vorstandsvorsitzender der Ludwig Beck AG. Das "Kaufhaus der Sinne" am Münchner Marienplatz hatte zusammen mit dem Modehändler WÖHRL, deren Eigentümer ebenfalls Christian Greiner ist, Eilanträge gegen die entsprechende Bestimmung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingereicht. Der Verwaltungsgerichtshof kommt in seinem Beschluss von heute, der nicht anfechtbar ist, zu einer eindeutigen Einschätzung: "Bekleidung gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen, deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter Schuhe, Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte zurücktritt. Der Bedarf an Kleidung besteht zudem täglich." Christian Greiner: "Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist ein wegweisendes Urteil für den Modehandel. Auch wenn es nur in Bayern Anwendung findet, so hat es eindeutig eine bundesweite Ausstrahlung. Das Gericht stellt im Grunde fest, dass Bekleidung nicht anders behandelt werden darf als etwa Baumärkte oder Optiker. Das ist eine klare Richtschnur für die Landesregierung und den Gesetzgeber bei allen möglichen weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Und es wäre nicht einzusehen, warum die Bedeutung von Bekleidung in anderen Bundesländern anders bewertet werden sollte." LUDWIG BECK AG t: +49 89 23691 - 0 f: +49 89 23691 - 600 ir@ludwigbeck.de Ende der Pressemitteilung

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Emittent/Herausgeber: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG Schlagwort(e): Handel

2021-12-29 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sprache:   Deutsch 
Unternehmen: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG 
       Marienplatz 11 
       80331 München 
       Deutschland 
Telefon:   +49 (0)89 2 36 91-0 
Fax:     +49 (0)89 2 36 91-600 
E-Mail:    info@ludwigbeck.de 
Internet:   www.ludwigbeck.de 
ISIN:     DE0005199905 
WKN:     519990 
Börsen:    Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, 
       Stuttgart, Tradegate Exchange 
EQS News ID: 1263297 
 
Ende der Mitteilung DGAP-Media 
=------------ 

1263297 2021-12-29

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1263297&application_name=news

(END) Dow Jones Newswires

December 29, 2021 14:30 ET (19:30 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2021 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.