Feuerwerksliebhaber sehen sich in Deutschland nun auch das zweite Jahr in Folge mit einem Verkaufsverbot von Knallkörpern und Feuerwerksraketen zu Neujahr konfrontiert. Tabu bleibt allerdings nur der Verkauf, nicht aber das Zünden der Pyrotechnik. Die Länder dürfen jedoch selbst entscheiden, ob sie das Zündverbot geltend machen.
Wie die Bundesregierung am 15. Dezember beschlossen hat, werden auch in diesem Jahr in den Supermärkten und Geschäften keine Feuerwerksraketen und Knallkörper zu finden sein. Der Bundesrat stimmte diesem Beschluss in ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Wie die Bundesregierung am 15. Dezember beschlossen hat, werden auch in diesem Jahr in den Supermärkten und Geschäften keine Feuerwerksraketen und Knallkörper zu finden sein. Der Bundesrat stimmte diesem Beschluss in ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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