Die DSGVO sieht einen Auskunftsanspruch gegenüber Datenverarbeitenden vor. Aber was müssen Unternehmen beachten, wenn eine solche Anfrage bei ihnen eingeht? Das DSGVO-Betroffenenrecht, das Organisationen vermutlich am meisten auf Trab hält, ist das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO. Es ist nicht neu, auch das alte BDSG sah ein solches Auskunftsrecht vor. Die DSGVO hat es aber einfacher und umfassender gestaltet. Was gut für die Betroffenen ist, deren Daten verarbeitet werden, stellt jedoch immer wieder eine Herausforderung für die Verantwortlichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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