Pressemitteilung der mzs Rechtsanwälte:
"Anleihe 2018/2023" (ISIN DE000A2GSSP3, WKN A2GSSP)
"Anleihe 2019/2024" (ISIN DE000A2YPEZ1, WKN A2YPEZ)
"Anleihe 2020/2025" (ISIN DE000A289PZ4, WKN A289PZ)
Gläubiger der Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 sollten kurzfristig Sperrbescheinigungen für die Wahl des gemeinsamen Vertreters am 19.01.2022 beschaffen - Gläubiger der Anleihe 2020/2025 werden in Kürze voraussichtlich zur Neuwahl eines gemeinsamen Vertreters aufgefordert
1. Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 19.01.2022 zu den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024
Bei den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 finden am 19.01.2022 Gläubigerversammlungen zurWahl eines gemeinsamen Vertreters statt. Hierzu sollten alle Gläubiger die erforderlichenDokumente, insbesondere eine Sperrbescheinigung ("besonderer Nachweis"), kurzfristig besorgen und an der Versammlung teilnehmen oder einen Bevollmächtigten mit der Vertretung beauftragen.
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