Ab dem 15. März soll die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gelten. Dürfen Arbeitgeber künftig schon bei Gesprächen mit Bewerbern im Einstellungsverfahren nach entsprechenden Nachweisen fragen? Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab Mitte März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dann müssen sie einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder ärztlich von der Impfung gegen das Coronavirus befreit sind. Doch was gilt für Bewerberinnen und Bewerber? Mehr zum Thema Impfnachweis via NFC-Chip: Das geht in Schweden jetzt per Implantat ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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