Die Verpflichtung, einen Teil der vom kroatischen Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Facharztausbildung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf von zehn Jahren zurückzahlen zu müssen, widerspricht nicht dem deutschen Recht. Diesen Beschluss hat das OLG Frankfurt am Main jüngst gefasst. Eine Beschwerde, die sich gegen die Anerkennung eines kroatischen Zahlungsurteils in Deutschland bezüglich Rückzahlung von Ausbildungskosten gerichtet hat, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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