Anleger von Wirecard haben keinen Schadensersatzanspruch gegen die BaFin. Das hat das Landgericht Frankfurt (LG) jüngst in vier Verfahren verhandelt und die Klagen von Anlegern der Wirecard-Aktien gegen die BaFin abgewiesen. Die Kläger von vier gesonderten Verfahren, die aktuell vor dem Landgericht Frankfurt am Main (LG) verhandelt wurden, hatten sich vor dem sogenannten "Wirecard-Skandal" als Aktionäre an der Wirecard-AG beteiligt. Infolge der Insolvenz des Unternehmens im Juni 2020 erlitten sie ...Den vollständigen Artikel lesen ...