Pressemitteilung der One Square Advisory Services S.á.r.l.:
- Wahl der One Square Advisory Services zum gemeinsamen Vertreter auch in den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 sowie der Wandelanleihe 2021/2022- Berufung von Herrn RA Klaus Nieding in den Gläubigerausschuss- Anmeldung der Forderungen in Deutschland und Österreich erfolgt durch gemeinsamen Vertreter- Gemeinsamer Vertreter arbeitet an der Erstellung von VerwertungskonzeptenWahl der One Square Advisory Services zum gemeinsamen Vertreter
In den gerichtlich einberufenen Gläubigerversammlungen der Anleihen 2018/2023 (ISIN: DE000A2GSSP3 / WKN: A2GSSP) und 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPEZ1 / WKN: A2YPEZ) sowie der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5VR6 / WKN: A3E5VR) der Eyemaxx Real Estate AG am 19. Januar 2022 haben die Anleihegläubiger die One Square Advisory Services S.à.r.l., Schweiz, zum gemeinsamen Vertreter aller drei Anleihen gewählt.
In den Gläubigerversammlungen stimmten jeweils die deutliche Mehrheit der vertretenen Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2023, der Anleihe 2019/2024 sowie der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 dem Beschlussvorschlag zur Wahl der One Square Advisory Services als gemeinsamen Vertreter zu.
In den Abstimmungen ohne Versammlung vom 3. bis 7. Dezember 2021 ist die One Square Advisory Services bereits als gemeinsamer Vertreter der Anleihe 2020/2025 (ISIN: A289PZ / WKN: DE000A289PZ4) gewählt worden.
Das One Square Team wird in Kooperation mit Heuking Kühn Lüer Wojtek als gemeinsamer Vertreter die Rechte und Interessen der Anleihegläubiger aus allen Anleihen im österreichischem Hauptverfahren sowie im deutschen Sekundärverfahren ...
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