Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) soll die Verbreitung von Hass und Hetze im Internet verhindern. Eine Änderung am Gesetz sorgt jetzt dafür, dass strafrechtlich relevante Beiträge zukünftig nicht nur gelöscht, sondern auch an das Bundeskriminalamt gemeldet werden. Die Verbreitung strafbarer Hassbotschaften in den sozialen Netzen bleibt weiterhin ein Problem. Eine zum 1. Februar 2022 in Kraft getretene Änderung am NetzDG soll dafür sorgen, dass Täter:innen für illegale Anfeindungen zukünftig häufiger belangt werden. Wir erklären euch im Folgenden, wie das funktioniert und welche anderen Vorgaben sich aus dem NetzDG für Social-Media-Unternehmen ergeben...Den vollständigen Artikel lesen ...
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