Mit Urteil vom 20.10.2021 hat der BGH entschieden, dass eine undichte Fuge in einer Duschkabine keinen versicherten Leitungswasserschaden darstellt. Allerdings regulieren einige Versicherer dennoch solche Nässeschäden, wie namhafte Branchenmagazine berichten. Der BGH hat in einem wegweisenden Urteil (Az. IV ZR 236/20) entschieden, dass eine undichte Fuge in einer Duschkabine grundsätzlich keinen versicherten Leitungswasserschaden darstellt (AssCompact berichtete). Denn die Duschkabine sei nach Auffassung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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