Zwei Vermieter aus dem Landkreis Starnberg sind vom Amtsgericht München dazu verurteilt worden, ihren beiden Mietern 3.295,44 Euro überbezahlten Mietzins wieder zurückzuzahlen. Außerdem muss auch die in Zukunft zu zahlende Miete verringert werden. Ende des Jahres 2019 hat ein Paar eine Drei-Zimmer-Wohnung mit 69 m2 Wohnfläche in einem Anfang des 20. Jahrhunderts erbauten Wohnblock in Neuhausen-Nymphenburg angemietet. Die Wohnung verfügt über ein modernisiertes Bad und einen Parkettboden, einen Balkon ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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