DJ Kabinett bringt weitere Corona-Steuerhilfen auf den Weg
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Das Regierungskabinett hat von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgelegte weitere Entlastungen wegen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Unter anderem geplant sind eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, erweiterte Möglichkeiten der Verlustverrechnung und eine verlängerte Abgabefrist der Steuererklärung. "Das Kabinett hat heute die Verlängerung zahlreicher steuerlicher Erleichterungen für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen auf den Weg gebracht", erklärte das Finanzministerium über den Kurznachrichtendienst Twitter. "Auch im Entwurf des Corona-Steuerhilfegesetzes: Corona-Bonus für Pflegekräfte bleibt bis 3.000 Euro steuerfrei."
Bis einschließlich 2026 sieht der Gesetzentwurf jährliche Mindereinnahmen von 2,61 Milliarden Euro bei voller Jahreswirkung vor. "Zu Beginn der laufenden Legislaturperiode steht die Finanzpolitik der Bundesregierung weiterhin im Zeichen der Bekämpfung der Corona-Pandemie", heißt es darin. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bündele "wirtschaftliche, aber auch soziale Maßnahmen, die sehr schnell greifen und helfen sollen".
Konkret soll die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 verlängert werden. Für 2022 und 2023 steigt der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro respektive 20 Millionen bei Zusammenveranlagung. Der Verlustrücktrag wird ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird um ein Jahr für Wirtschaftsgüter verlängert, die 2022 angeschafft oder hergestellt werden. Zudem werden die 2022 auslaufenden Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge und für Reinvestitionen um ein Jahr verlängert.
Homeoffice-Pauschale soll bis Ende 2022 gelten
Gleichzeitig soll ein Corona-Bonus vor allem für Pflegekräfte bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden. Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert und die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale, die 5 Euro pro Tag bis zu jährlich 600 Euro vorsieht, um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022.
"Die weiterhin andauernde Corona-Pandemie sowie die auch in 2022 bestehende befristete Angebotspflicht der Arbeitgeber für das Homeoffice, machen eine zeitliche Verlängerung über den 31. Dezember 2021 hinaus erforderlich", heißt es in dem Entwurf. Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird laut dem Gesetzentwurf zudem um weitere drei Monate verlängert. Hieran anknüpfend sollen auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert werden, jedoch in geringerem Umfang.
Die Unionsfraktion kritisierte die Maßnahmen als nicht weitreichend und nicht rechtzeitig genug. "Der heute beschlossene Regierungsentwurf zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hätte früher kommen und weitergehende Maßnahmen enthalten müssen", erklärten ihre finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann und Steuerexperte Fritz Güntzler. "Aufgrund der starken Inflation müssen wir Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen schnell entlasten."
Die Bundesregierung solle das Gesetzgebungsverfahren nutzen, "um schnellstmöglich die Einkommensteuer an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit die kalte Progression auszugleichen". Auch müsse der fünfte Steuerprogressionsbericht schon im Sommer vorgelegt werden, anstatt bis zum Herbst zu warten. Zudem solle die Bundesregierung "endlich die Eigenkapitalbasis der krisengeschlagenen Unternehmen stärken", indem die Thesaurierungsbegünstigung reformiert werde. Tillmann und Güntzler forderten auch eine Aussetzung der Mindestbesteuerung für Verluste aus den Krisenjahren 2020 bis 2022 beim ertragsteuerlichen Verlustvortrag.
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February 16, 2022 06:02 ET (11:02 GMT)
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