FRANKFURT (BaFin) -
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Grenke AG und der Grenke Bank AG angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Im Rahmen des turnusmäßigen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) hat sie zudem festgelegt, welche Eigenmittel die Institute vorhalten müssen, bis sie die Mängel abgearbeitet haben.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.02.2022)
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