Der BGH hat vor Kurzem entschieden, dass ein Maklerpool Stornogefahrmitteilungen an einen Versicherungsmakler versenden muss, wenn der Makler im Einzelfall genauso schutzbedürftig ist wie ein Versicherungsvertreter. Was das Urteil für Makler bedeutet, erklärt Experte Hans-Ludger Sandkühler. Kürzlich hat der BGH entschieden, dass ein Maklerpool an einen Versicherungsmakler Stornogefahrmitteilungen versenden muss, wenn der Makler im Einzelfall genauso schutzbedürftig ist wie ein Versicherungsvertreter. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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