Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze, die sich jährlich verändert. Wie hoch liegen diese also im Jahr 2022? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Auf Einkünfte oberhalb dieser Bemessungsgrenze fallen dann keine Sozialabgaben mehr an. Ist das Bruttogehalt also höher als die jeweilige Bemessungsgrenze, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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