Beschluss
HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE0006084403) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 28. Februar 2022 wirksam. Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Frankfurt am Main, 23. Februar 2022
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE0006084403) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 28. Februar 2022 wirksam. Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Frankfurt am Main, 23. Februar 2022
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung