FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und § 8 Abs.7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) klar, dass die angeblich in Dortmund ansässige German Financial Holding Inc. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen und keine Erlaubnis nach dem ZAG zum Erbringen von Zahlungsdiensten besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (01.03.2022)
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