In einer Mitteilung macht die Europäische Union deutlich: Die Sanktionen gelten auch für Kryptowährungen. So sollen sie nicht so leicht umgangen werden können. Die Europäische Union bekräftigte in einer Mitteilung am 9. März 2022 die Gültigkeit der Sanktionen gegen Russland auch bei Kryptowährungen. In der Mitteilung wird betont, dass die Sanktionen auch bei "übertragbaren Wertpapieren", gültig sind. Dazu gehören auch Werte in Kryptowährungen. Weitere Sanktionen verhängt - auch gegen Belarus Die Sanktionen gegen Russland wurden aufgrund des ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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