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ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft - Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung sowie der Verwaltungsratssitzung am 11. März 2022

DJ ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft - Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung sowie der Verwaltungsratssitzung am 11. März 2022

ACRON HELVETIA I Immobilien AG / Schlagwort(e): Generalversammlung ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft - Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung sowie der Verwaltungsratssitzung am 11. März 2022 2022-03-11 / 18:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 16 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad Hoc Mitteilung ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft - Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung sowie der Verwaltungsratssitzung am 11. März 2022

Solothurn, 11. März 2022 - Die ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft (ISIN CH0102012XXX) hat heute um 14:00 Uhr ihre ordentliche Generalversammlung abgehalten.

An der ordentlichen Generalversammlung wurden sämtliche traktandierten Anträge des Verwaltungsrates von der Generalversammlung mit dem erforderlichen Mehr genehmigt.

Zu den Beschlüssen der Generalversammlung zählt die Auszahlung einer Dividende von CHF 4.19 (brutto) je Aktie und eine Nennwertreduktion von CHF 5.49 je Aktie. Für die Zahlung der Dividende wurden der 15. März 2022 als Ex-Date und der 17. März 2022 als Payment-Date festgelegt. Die Zahlung der Nennwertreduktion ist für Anfang Juni 2022 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung ins Handelsregister geplant. Die Ausschüttung des Herabsetzungsbetrags an die Aktionäre wird voraussichtlich mit Payment-Date 3. Juni 2022 durchgeführt. Des Weiteren hat die Generalversammlung die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung per 30. Juni 2022 genehmigt und den Verwaltungsrat als Liquidatoren gewählt.

Im Anschluss an die Generalversammlung hat der Verwaltungsrat an seiner Verwaltungsratssitzung die Dekotierung der Aktien der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft von der BX Swiss AG zum 30. Juni 2022 beschlossen und wird diese nun formell beantragen.

Über ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft Die ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft (Börsensymbol: AHAN und ISIN: CH0102012XXX) hielt bis zum 15. Dezember 2021 eine Büro- und Logistikimmobilie in Buchs (ZH). Seit dem 30. September 2009 sind die Aktien der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft an der BX Swiss AG kotiert. www.acron-helvetia1.ch Zusatzmaterial zur Meldung: Datei: ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft - Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung sowie der Verwaltungsratssitzung am 11. März 2022

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Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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Sprache:    Deutsch 
Unternehmen:  ACRON HELVETIA I Immobilien AG 
        c/o Dr. Raoul Stampfli Rötistrasse 22 
        4500 Solothurn 
        Schweiz 
Telefon:    0041 44 2043400 
Fax:      0041 44 2043409 
E-Mail:    info@acron-helvetia1.ch 
Internet:   www.acron-helvetia1.ch 
ISIN:     CH0102012XXX 
Valorennummer: A0N9WA 
Börsen:    BX Berne eXchange 
EQS News ID:  1300985 
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service 
=------------ 

1300985 2022-03-11 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1300985&application_name=news

(END) Dow Jones Newswires

March 11, 2022 12:00 ET (17:00 GMT)

© 2022 Dow Jones News
KI braucht Strom
Halbleiter, Speicherchips und Rechenzentren haben Anlegern im KI-Boom bereits enorme Gewinne beschert. Doch jetzt zeichnet sich mit der benötigten Energie der nächste große Flaschenhals ab. Neue KI-Rechenzentren benötigen nicht mehr einige Megawatt, sondern zum Teil mehrere Gigawatt Leistung – so viel wie mehrere moderne Kernkraftwerksblöcke.

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