Skyline Development hat heute bekannt gegeben, dass Nile Niami, der Bauherr von The One und einer der wirtschaftlich Berechtigten an Crestlloyd LLC, im Bestreben, The One zurückzukaufen, vor dessen Verkaufstermin am 18. März neue Investoren sucht.
Niami will 250 Millionen US-Dollar beschaffen und bietet den Investoren im Gegenzug 50 Prozent aller Reinerlöse, egal ob diese aus Veranstaltungen oder Kurzzeitmietobjekten usw. stammen. Welcher Prozentsatz genau offeriert wird, ist von dem investierten Betrag abhängig.
Interessierte Investoren müssen bis Mittwoch, 16. März, um 14 Uhr mindestens 100.000 USD zusagen und einen Nachweis der entsprechenden Geldmittel erbringen. Noch am gleichen Abend um 17:55 Uhr führt Nile Niami mit allen qualifizierten Anlegern eine persönliche Hausbesichtigung durch.
Wenn Sie Interesse an einer Investition haben, wenden Sie sich bitte an doug@theonetruthnetwork.com. Wenn Sie als Pressevertreter*in am Mittwoch an der Besichtigung teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Brooke Cockrell unter brooke@creativepitchgroup.com.
Weitere Informationen finden Sie ab heute Abend unter TheOneTruthNetwork.com.
Über The One
The One ist eine 105.000 Quadratfuß große Luxusvilla in Bel-Air, die von Nile Niami erbaut und von Paul McClean entworfen wurde.
Erklärung zum Angebot nach Abschnitt 506(c)
Die Wertpapiere werden gestützt auf die Ausnahmeregelung von der Registrierung gemäß Abschnitt 506(c) des Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung (kurz der "Securities Act") angeboten und verkauft. Sie müssen sich dementsprechend darüber im Klaren sein, dass (i) die Wertpapiere nur an "zugelassene Anleger" verkauft werden dürfen, was in Bezug auf natürliche Personen Anleger sind, die über ein gewisses jährliches Mindesteinkommen oder ein gewisses persönliches Vermögen verfügen, (ii) die Wertpapiere nur gestützt auf eine Ausnahmeregelung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act angeboten werden und den spezifischen Offenlegungspflichten, die für eine Registrierung nach dem Securities Act gelten, nicht nachkommen müssen, (iii) die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) sich nicht zu den Wertpapieren, den Bedingungen des Angebots oder der Genauigkeit oder Vollständigkeit der damit einhergehenden Unterlagen äußern oder ihre Zustimmung dazu erteilen wird, und (iv) die Wertpapiere rechtlichen Beschränkungen bezüglich einer Übereignung oder eines Weiterverkaufs unterliegen und Investoren nicht davon ausgehen dürfen, dass sie ihre Wertpapiere weiterverkaufen können...
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Medienkontakt für The One
Brooke Cockrell, 818-209-3800
brooke@creativepitchgroup.com