DJ EZB beendet Corona-Regelungen für Sicherheiten schrittweise bis 2024
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Europäische Zentralbank (EZB) will ihre während der Corona-Krise seit April 2020 erlassenen Sonderregelungen zu Sicherheiten in geldpolitischen Operationen schrittweise bis 2024 auslaufen lassen. Laut Mitteilung der EZB bleiben griechische Staatsanleihen in Übereinstimmung mit den Regeln des Pandemiekaufprogramms PEPP als Sicherheit zugelassen.
Ab 8. Juli treten folgende Änderungen in Kraft:
1. Die vorübergehende Reduzierung der Bewertungsabschläge für Sicherheiten für alle Vermögenswerte wird von derzeit 20 auf 10 Prozent halbiert.
2. Die Notenbankfähigkeit von marktfähigen Sicherheiten, die am 7. April 2020 die Mindestanforderungen an die Kreditqualität erfüllten, deren Bonität sich jedoch anschließend unter den Mindestschwellenwert verschlechterte ("Fallen Angels"), wird nicht länger aufrechterhalten.
3. Die Obergrenze für unbesicherte Schuldtitel im Sicherheitenpool eines Kreditinstituts, die von einer einzigen Bankengruppe begeben wurden, wird von 10 auf 2,5 Prozent gesenkt, wie es vor April 2020 der Fall war.
4. Die vorübergehende Lockerung bestimmter technischer Anforderungen an die Notenbankfähigkeit zusätzlicher Kreditforderungen (ACC) läuft aus. Dabei geht es vor allem um die Häufigkeit von Berichten auf Einzelkreditebene und um Akzeptanzanforderungen für bankeigene Bonitätsbeurteilungen aus internen ratingbasierten Systemen.
Weitere Schritte hin zu einer Normalisierung des Sicherheitenrahmens sollen im Juni 2023 und im März 2024 folgen.
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March 24, 2022 06:20 ET (10:20 GMT)
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