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Bundestag stimmt dem Gasspeichergesetz zu

DJ Bundestag stimmt dem Gasspeichergesetz zu

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat einem Gesetz zugestimmt, das die Sicherheit der Gasversorgung in Deutschland verbessern soll. Danach müssen Nutzer von Gasspeicheranlagen die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten zu bestimmten Stichtagen befüllen. Sollten sie dies nicht tun, werden ihnen diese Speicherkapazitäten entzogen und einem sogenannten Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt.

Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass es zu einer Wiederholung des vergangenen Winters mit starken Preissteigerungen kommt. Die Füllstände der deutschen Gasspeicher hatten die niedrigsten Füllstände seit 15 Jahren. Besonders die Speicher des russischen Gasriesen Gazprom waren historisch niedrig befüllt.

Neben Stimmen aus der Regierungskoalition SPD, Grüne und FDP stimmten auch Abgeordnete der Union und der Linken dem Vorhaben zu. Die AfD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung.

"Russland nutzt unsere Abhängigkeit von den fossilen Energien, um Druck auf uns auszuüben, massiven Druck. Und das wollen wir beenden", sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ingrid Nestle. Das Gesetz sei nun ein Baustein eines großen Puzzles, mit dem Deutschland unabhängig werden wolle von fossilen Energieträgern.

Gasspeicher sollen im November zu 90 Prozent befüllt sein 

Der klima- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Jung, erklärte, dass man dem Vorhaben zustimmen werde, weil 20 Prozent der Gasspeicher unter dem Einfluss von Gazprom stünden und es dort historisch niedrige Gasfüllstände in den vergangenen Monaten gegeben habe. "Deshalb gilt es jetzt Konsequenzen zu ziehen", so Jung.

Die nun beschlossene Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sieht vor, dass die Füllstände am 1. August 65 Prozent, am 1. Oktober 80 Prozent, am 1. November 90 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent betragen sollen.

Der Marktgebietsverantwortliche lässt die Speicher entweder von Marktakteuren im Wege einer Sonderausschreibung befüllen oder kauft selber Gas ein. Der Bereitstellungsmechanismus soll dazu führen, dass zum einen eine Hortung von Speicherkapazitäten vermieden wird und zum anderen ein Anreiz gesetzt wird, die gebuchten Speicherkapazitäten zu befüllen. Die anfallenden Kosten dieser Instrumente werden auf die Netznutzer umgelegt.

Der Bundesrat berät das Gesetz am 8. April. Die Maßnahmen sollen spätestens zum 1. Mai in Kraft treten. Dies ist laut Bundesregierung erforderlich, damit das das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zur Verfügung steht.

Deutschland verfügt mit 24 Milliarden Kubikmeter über das mit Abstand größte Speichervolumen für Erdgas in Mittel- und Westeuropa. Laut Wirtschaftsministerium kann dieses Speichervolumen alleine Deutschland über zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate mit Gas versorgen.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/sha

(END) Dow Jones Newswires

March 25, 2022 10:01 ET (14:01 GMT)

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