Ein Schiedsgericht hat der autoticket GmbH, ein Joint Venture von CTS EVENTIM und Kapsch TrafficCom, einen Entschädigungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland zugestanden. Wie die beiden Unternehmen mitteilten, hat die autoTicket GmbH demnach gemäß der Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.
Nach Kündigung des Betreibervertrags zur Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland hatte die autoTicket GmbH Entschädigungsansprüche in Höhe von rund 560 Mio. Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht. Das Schiedsgericht hat bestätigt, dass die von der autoTicket GmbH im Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz des Bruttounternehmenswerts und auf Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten dem Grunde nach bestehen.
Damit ist die erste Phase des zweistufigen Schiedsverfahrens abgeschlossen. In der nun folgenden zweiten Phase wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.
Catharina Nitsch aus Ihrer Bernecker Redaktion / www.bernecker.info
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