Die Betreiberin einer Diskothek muss dafür sorgen, dass die Tanzfläche möglichst frei von Gefahren für die Gäste ist. Dazu gehört es auch, dass die Tanzfläche regelmäßig von einem Disko-Mitarbeiter abgegangen und auf Getränkepfützen und Scherben kontrolliert wird. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt. Eine Diskobesucherin, die am Rand der Tanzfläche auf einer Getränkepfütze ausgerutscht ist, hat sich beim Sturz Knochenbrüche am Sprunggelenk und am Schienbeinkopf zugezogen. Infolgedessen musste ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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