Einmal mehr hat ein deutsches Gericht entschieden, dass Fake-Rezensionen gegen geltendes Recht verstoßen. Ein gutes Urteil, denn die Leidtragenden sind sonst nicht nur die Mitbewerber, sondern auch die Kund:innen - und nicht zuletzt Amazon selbst. Einmal mehr hat ein Gericht über Fake-Rezensionen zu entscheiden gehabt. Dabei hatte ein Amazon-Händler seine Produkte mit Rezensionen beworben, aus denen nicht hervorging, dass die Urheber:innen sie im Gegenzug für Kostenvorteile beim Produkt geschrieben haben. Das Landgericht Hamburg entschied nun in einem Streit zwischen Amazon als Plattformbetreiber selbst und dem Unternehmen, das Händlern ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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