Ein Fischer, der sich bei Ausübung seiner Tätigkeit eine Blase am rechten Fuß zugezogen hat, kann eine später erforderlich werdende Teilamputation dieses Fußes nicht mehr auf diese Blase zurückführen. Ihm steht daher auch keine Verletztenrente zu. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden. In Ausübung seiner Tätigkeit hat ein Flussfischer im März 2009 Netze und Reusen auf der Dahme kontrolliert, den Fischfang mit an Bord genommen und die Netze von Ästen und Laub gereinigt. Dabei trug er Gummistiefel ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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