DJ Lindner: Behalten uns Superabschreibung zu wirksamem Zeitpunkt vor
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die von der Regierung wegen der Corona-Krise geplante Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens betont und auch Pläne für eine "Superabschreibung" zu einem späteren Zeitpunkt bekräftigt. "Mit den Vorhaben und Entscheidungen der Vorgängerregierung wäre die degressive Afa Anfang dieses Jahres ausgelaufen", sagte Lindner bei der ersten Lesung des Entwurfs für ein von ihm vorgeschlagenes Viertes Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag, mit dem weitere Entlastungen wegen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht werden sollen.
"In einer Situation, wo wir tatsächlich wirtschaftliches Wachstum und Investitionen der privaten Hand stabilisieren müssen, wäre das eine falsche Entscheidung gewesen." Deshalb bleibe die degressive Afa 2022 erhalten. "Tatsächlich wollen wir darüber hinaus noch eine so genannte Superabschreibung machen", bekräftigte Lindner. Die Spitzenverbände der Wirtschaft hätten aber angesichts von Lieferengpässen und Inflationsgefahren "unisono" gesagt, in diesem Jahr mache dies keinen Sinn. "Deshalb werden wir uns dieses wichtige Instrument vorbehalten, aber zu einem Zeitpunkt, zu dem es wirklich wirksam ist", betonte der Bundesfinanzminister.
Nach dem Gesetzesplan soll die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens um ein Jahr für Wirtschaftsgüter verlängert werden, die 2022 angeschafft oder hergestellt werden. Zudem werden die 2022 auslaufenden Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge und für Reinvestitionen um ein Jahr verlängert. Unter anderem sind mit dem Gesetz zudem auch eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, erweiterte Möglichkeiten der Verlustverrechnung und eine verlängerte Abgabefrist der Steuererklärung geplant.
Konkret soll die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 verlängert werden. Für 2022 und 2023 steigt der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro respektive 20 Millionen bei Zusammenveranlagung. Der Verlustrücktrag wird ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre. Zudem soll ein Corona-Bonus vor allem für Pflegekräfte bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden. Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert und die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale, die 5 Euro pro Tag bis zu jährlich 600 Euro vorsieht, um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022. Zudem wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen um weitere drei Monate verlängert.
Zuvor hatte der Bundestag bereits das Steuerentlastungsgesetz 2022 beraten, das angesichts von Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich weitere steuerliche Entlastungsmaßnahmen vorsieht. Konkret werden demnach rückwirkend zum 1. Januar der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro und der Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent vorgezogen. Lindner hatte in seiner Rede dazu noch für Freitagmittag die Bekanntgabe weiterer Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen angekündigt.
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April 08, 2022 06:10 ET (10:10 GMT)
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