DGAP-News: EV Digital Invest AG
/ Schlagwort(e): Börsengang
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Berlin, 14. April 2022. Die EV Digital Invest AG ("Gesellschaft" und zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft "Engel & Völkers Digital Invest"), Betreiber der Online-Immobilieninvestmentplattform "Engel & Völkers Digital Invest", gibt weitere Details zum Börsengang bekannt: Die Erstnotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse (Scale Segment) ist für den 3. Mai 2022 geplant. Der Angebotszeitraum, in welchem Kaufangebote unterbreitet werden können, beginnt am 19. April 2022 und endet voraussichtlich am 27. April 2022 um 12:00 Uhr für Privatanleger und um 14:00 Uhr für institutionelle Investoren. Dabei wird Privatanlegern die Zeichnungsfunktionalität "DirectPlace" der Deutsche Börse AG ab dem 20. April 2022 zur Verfügung stehen. Diese Mitteilung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren außerhalb der Deutschland findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Ein öffentliches Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des veröffentlichten Prospekts, der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gebilligt wurde. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin sollte jedoch nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere verstanden werden. Der Prospekt ist kostenfrei im Internet auf der Website der Gesellschaft (https://www.ev-digitalinvest.de) erhältlich. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere sollte nur auf Grundlage des Prospekts erfolgen. Potenzielle Anleger sollten Wertpapiere ausschließlich auf der Grundlage des die Wertpapiere betreffenden Prospekts erwerben und sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Diese Mitteilung ist kein Prospekt im Sinne der Prospektverordung (Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG) in der jeweils geltenden Fassung. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") außer Deutschlands sind diese Informationen ausschließlich für Personen bestimmt und richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(1)(e) der Prospektverordung (Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG) sind. Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung ("Verfügung"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verfügung fallen (jede dieser Personen nachfolgend "Relevante Person"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen. Hierin enthaltene Aussagen könnten sogenannte "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch Wörter wie "könnte", "wird", "sollte", "plant", "erwartet", "sieht voraus", "schätzt", "glaubt", "beabsichtigt", "hat vor", "zielen" oder deren negativer Form oder entsprechenden Abwandlungen und vergleichbaren Begriffen erkennbar. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen und beinhalten einer Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten sowie andere Faktoren, durch welche die tatsächlichen Ergebnisse, Auslastungsgrade, Entwicklungen und Erfolge der Gesellschaft oder des Industriezweigs in dem sie tätig ist, grundlegend anders ausfallen können als hier enthalten oder impliziert. Es sollte kein unangemessenes Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen gesetzt werden. Die Gesellschaft wird die hier veröffentlichen zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen nicht aktualisieren oder überprüfen. 14.04.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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